de en es

Teilrevision Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das Parlament hat die Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes - kurz VVG - in der zweiten Junihälfte 2020 angenommen. Einige Artikel, die nicht mehr zeitgemäss waren, konnten ganz gestrichen werden. Weitere Artikel konnten angepasst werden. Dies meist zu Gunsten des Versicherungsnehmers.


Einige der Anpassungen sind:


  • Nach Abschluss eines Versicherungsvertrages kann der Versicherte innerhalb von vierzehn Tagen doch noch zurücktreten und entweder gar keine Versicherung abschliessen oder den Versicherer wechseln.

  • Kündigungen müssen nicht mehr zwingend vom Versicherungsnehmer unterzeichnet sein. Es genügt auch ein Kündigungsschreiben per E-Mail.

  • Langjährige Verträge können nun spätestens auf Ende des dritten Versicherungsjahres beendet werden, auch wenn kein jährliches Kündigungsrecht eingeschlossen ist.

  • Ein Geschädigter kann in Zukunft direkt beim Versicherer des Haftpflichtigen Ansprüche geltend machen (direktes Forderungsrecht).

  • Ansprüche aus Versicherungsverträgen verjährten bisher nach 2 Jahren. Neu dauert die Frist 5 Jahre.


Haben Sie Fragen oder Unklarheiten, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsberater "Strategic Alliances".